AGBs

AGBs Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Daya Yoga

Esther Legner

Haydstraße 12

85354 Freising

Anmeldungen zu Kursen oder Workshops sind bei Esther Legner persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail möglich. Die Anmeldung ist verbindlich.

Die Anmeldung zu Kursen oder Workshops kann per Überweisung auf das Konto von Esther Legner oder alternativ in bar oder Gutschein vor Ort bezahlt werden. Der Rechnungsbetrag ist direkt nach Erhalt der Anmeldebestätigung in einer Summe fällig. Zur Teilnahme an den Kursen sind Sie erst nach Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrags berechtigt. Es gelten die in der Preisliste angegebenen Tarife mit jeweiliger Gültigkeitsdauer.

Die Gebühren müssen 7 Tage nach Anmeldung und/oder Erhalt der Rechnung vollständig beglichen sein. Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Der Workshopplatz ist erst dann garantiert, wenn die Seminar- bzw. Kursgebühren vollständig beglichen sind. Die Gebühren sind bis spätestens 7 Tage nach Anmeldung fällig. Bei Anmeldungseingang von weniger als 14 Tagen vor der Veranstaltung ist der Betrag sofort fällig.

Eine Stornierung oder Umbuchung muss schriftlich erfolgen. Es gilt folgende Regelung:
Ab 14 Tag vor Beginn der Veranstaltung ist keine Stornierung und auch keine Umbuchung mehr möglich. Bei Nichterscheinen ist die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests.

Im Krankheitsfall können die Teilnehmer*innen bis zu zwei versäumte Kursstunden je Yogakurs in Absprache mit der Studioleitung in einem anderen Kurs nach- oder vorholen. Voraussetzung dafür ist, dass in dem betreffenden Kurs noch freie Plätze zur Verfügung stehen.

Daya Yoga behält sich vor, das Kursangebot oder die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl behält sich Daya Yoga vor, den Kurs ersatzlos zu streichen. Ansprüche aus Änderungen im Kursangebot sind ausgeschlossen, die Zahlungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Voraussetzung zur Teilnahme ist allgemeine Gesundheit. Bei körperlichen Gebrechen oder Beschwerden, vorangegangenen Operationen und Problemen in der Schwangerschaft, besprechen Sie Ihre Teilnahmeabsicht bitte vorher mit Ihrem Arzt. Eine Haftung meinerseits für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Daya Yoga haftet für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Daya Yoga haftet jedoch weder für Gesundheitsschäden, die Kursteilnehmer*innen aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden noch für selbst verschuldete Unfälle. Für mitgebrachte Sach- und Wertgegenstände übernehme ich keine Haftung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Skripte & Veröffentlichungen bei Daya Yoga Freising liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung von Daya Yoga bedarf. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von 5.000,00 Euro geahndet. Weiterreichende Schadenersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt. Die Kursteilnehmer*innen geben durch Unterschrift der Anmeldung ihr Einverständnis, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die während der Kurse gemacht werden, ohne Vergütung, und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt, in audiovisuellen- bzw. Printmedien genutzt werden dürfen. Die Teilnehmer*innen erwerben keinerlei Rechte an der Nutzung von Schutzrechten, Kursbezeichnungen oder Werbemitteln für den jeweiligen Kurs.

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.